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Urlaub für Ihren Vogel
Sie wollen verreisen und suchen für Ihren gefiederten Freund einen geeigneten Ferienplatz? Kein Problem! Auch hier hilft die APS weiter.
Wichtige Informationen zum revidierten Tierschutzgesetz für Vogelhalter
Im September 2008 trat das revidierte Tierschutzgesetz in Kraft. Die kantonalen Behörden erhielten damit die Kompetenz nicht erst einzugreifen wenn Tiere "stark vernachlässigt" sind sondern schon dann, wenn gewisse Haltungsbedingungen nicht eingehalten werden.
Was bringt das Gesetz unseren Papageien und Sittichen, die privat gehalten werden? Was müssen Papageienhalter wissen, wenn sie sich einen Papagei anschaffen wollen?
Christine Zehnder, Präsidentin der Auffangstation für Papageien und Sittiche APS, im Gespräch mit dem Präsidenten der EXOTIS Schweiz, Walter Mägerli:
Wichtige Informationen zum revidierten Tierschutzgesetz für Vogelhalter
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Unter Grosspapageien fallen folgende Arten:
Aras:
Kakadus:
Siehe auch:
Wie gross die Volieren und Gehege für die Tiere sein müssen
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AKTUEL: Alles andere als tiergerecht
Haustiere haben das Recht, artgerecht gehalten zu werden. Doch selbst Fachgeschäfte
verkaufen schlechte Käfige. Bei einigen machen sich die Halter sogar strafbar. «Kassensturz» fragt,
wie so etwas möglich ist, und sagt, was Tierhalter wissen
müssen - und besuchte die APS.
Sendung "Kassensturz" vom 18.01.2011 auf SF
Die hohe Lebenserwartung der Vögel erfordert ein jahrelanges, intensives Engagement. Papageien brauchen zudem viel Platz und eine entsprechende Umgebung. Ausserdem sind Papageien Schwarmtiere und sollten deshalb mindestens zu zweit gehalten werden. Viele Papageienhalter sind sich dessen nicht bewusst, was zur Folge hat, dass die Tiere Verhaltensstörungen entwickeln und abgegeben werden müssen. Es stellt sich die Frage "wohin mit meinem Papagei?"
Hier hilft die Auffangstation für Papageien und Sittiche APS weiter.
Die APS wurde am 14. Dezember 2003 gegründet und ist ein Verein. Initianten waren der ehemalige Vogelzüchter Rolf Wenger aus Dübendorf und weitere Papageienfreunde, die in der Vergangenheit immer wieder mit Abgabetieren konfrontiert wurden.
Die APS erhält keine Subventionen. Finanziert wird die Auffangstation allein durch Mitgliederbeiträge, Spenden und Patenschaften. Eine Vollzeitangestellte kümmert sich mit Hilfe von freiwilligen Helferinnen und Helfer um das Wohl der Papageien.
Die APS verfügt über grosse Räumlichkeiten in einem Fabrikgebäude in Matzingen,
in denen die Tiere nach der 6-wöchigen Quarantäne-Zeit in grossen Volieren untergebracht werden.
Die gesamte Anlage wird regelmässig vom kantonalen Veterinäramt geprüft.
Auch unser Vertrauenstierarzt besucht
regelmässig die Station.
Überprüft werden der Gesundheitszustand der Vögel, der hygienische Zustand und die Einrichtungen der Anlage.
Unsere Flugvolieren teilen sich Papageien, Amazonen, Kakadus und Sittiche. Darunter befinden sich Vögel, die jahrelang einzeln gehalten wurden.
Wer seinen Vogel in der Auffangstation für Papageien und Sittiche abgibt, kann entscheiden, ob sein Tier auf Lebzeiten in der APS bleiben soll oder weitervermittelt wird (siehe Statuten). Arten, die vom Aussterben bedroht sind, so genannte "Liste-1-Vögel", werden im Sinne der Artenerhaltung nach Absprache mit dem wissenschaftlichen Beirat nachgezüchtet.
Wer der APS ein oder mehrere Tiere abgibt wird gebeten, pro Vogel eine Patenschaft zu übernehmen. Mit diesem Betrag decken Sie einen Teil der Kosten, die ein Vogel pro Jahr verursacht.
Patenschaft für Sittiche: Fr. 100.— pro Tier und Jahr
Patenschaft für Papageien: Fr. 200.— pro Tier und Jahr
Mitgliedschaft: Fr. 50.— pro Jahr

Postkonto: 87-226 113-9
Auffangstation für Papageien und Sittiche APS, Frauenfelderstrasse 95, 9548 Matzingen
Bankverbindung: Aargauische Kantonalbank, 5401 Baden
SWIFT-Nr. KBAGCH22
CHF-Konto: CH52 0076 1016 1073 2857 5
EUR-Konto: CH26 0076 1016 1073 3369 9