PLATZHALTER
Die APS
Die APS nimmt Papageien, Sittiche und andere exotische Vögel auf, die von ihren Eigentümern nicht
mehr gehalten werden können. Die abgegebenen Tiere dürfen von der APS an geeignete Plätze weitervermittelt
werden. Eine Ausnahme bilden die Vögel, die vor der Statutenänderung im März 2011 abgegeben wurden.
Diese Vögel bleiben bis auf ihr Lebensende in der APS.
Wünscht ein Eigentümer, dass sein Vogel nicht weitervermittelt sondern bis an sein Lebensende in der APS bleiben soll,
dann muss er für dessen jährliche Unterhaltskosten aufkommen.
Es wird nicht mit ihnen
gezüchtet. Eine Ausnahme bilden vom wissenschaftlichen Beirat bestimmte
Arten, deren Zucht der unmittelbaren Arterhaltung dient. Solche können
in der Station gezüchtet oder gegen Vertrag an erfahrene Züchter und
Tierparks zur Zucht abgegeben werden. Wer diese Tiere erhält,
entscheidet der Vorstand.
Unsere
nächste
Generalversammlung findet am Sonntag, 11. März 2012 statt.
Beginn: 10.30 Uhr mit anschliessendem Mittagessen und Besuch in der APS.